Information

-- Posted: 2014-06-23 -- By: takaacstamaas

Im Interesse der Fahrtsicherheit und der sicheren Zielerreichung berücksichtigen Sie bitte bei der vorherigen Planung der Reise die nachstehenden obligatorischen und streng kontrollierten EU-Vorschriften bezüglich der Arbeitszeit des Busfahrers. Wenn es notwendig ist, können Ihnen unsere Mitarbeiter ausführliche Informationen, Auskunft und Rat geben.
• Die maximale Fahrzeit ist 9 Stunden pro Tag, die in einer Woche zweimal auf 10 Stunden erhöht werden darf.
• Die maximale Arbeitszeit ist 13 Stunden pro Tag, die in einer Woche zweimal auf 15 Stunden erhöht werden darf, wenn innerhalb der 15-stündigen Arbeitszeit eine 3-stündige ununterbrochene Ruhepause gehalten werden kann.
• Zwischen den Arbeitszeiten von zwei Tagen muss eine mindestens 11-stündige ununterbrochene Ruhezeit gesichert werden, die in einer Woche zweimal durch eine mindestens 9-stündige ununterbrochene Ruhezeit und eine mindestens 3-stündige ununterbrochene Ruhepause ersetzt werden darf.
• Der Fahrer darf 4,5 Stunden fortlaufend fahren. Nach dem Ablauf der Fahrzeit muss er eine mindestens 45-minütige Ruhepause einrichten. Innerhalb der 4,5-stündigen Fahrzeit besteht die Möglichkeit, die 45 Minuten zuerst in eine mindestens 15-minütige und dann in eine mindestens 30-minütige Ruhepause aufzuteilen.
• Der Fahrer darf in einer Woche maximal 6 Tage arbeiten.
• Wenn das Programm die Einhaltung der obigen Vorschriften nicht ermöglicht, so ist die Teilnahme von 2 Fahrern notwendig!
• Zwei Fahrer dürfen 21 Stunden fortlaufend unterwegs sein, dann müssen sie 9 Stunden ununterbrochene Ruhezeit in einer Unterkunft verbringen.